Zians-Haas Rechtsanwälte

Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl - Auf frischer Tat ertappt!

23.12.2020

Unter welchen Bedingungen darf die Polizei meine Wohnung betreten? Ist ein Durchsuchungsbefehl zwingend erforderlich? Nein, nicht unbedingt.

Grundsätzlich ist unser Wohnsitz unverletzlich. Hausdurchsuchungen sind nur unter bestimmten Bedingungen und mittels Durchsuchungsbefehl der Untersuchungsrichterin möglich. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise im Falle einer auf frischer Tat entdeckten Straftat. 

Eine Straftat, die entdeckt wird, während sie begangen wird oder kurz nachdem sie begangen wurde, nennt man eine auf frischer Tat entdeckte Straftat. Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei die Erlaubnis erteilen, eine Wohnung zu betreten, ohne dass ein richterlicher Durchsuchungsbefehl oder das Einverständnis des Hausherrn erforderlich ist. 

Inwiefern eine Straftat auf frischer Tat begangen wird, ist natürlich eine Ermessensfrage. 

Ein einfacher Verdacht oder die Vermutung eines Verstoßes allein reicht nicht aus. 

Bevor eine solche Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann, müssen die Polizeibeamten bereits festgestellt haben, dass effektiv eine Straftat auf frischer Tat begangen wurde.  Die Hausdurchsuchung darf nicht durchgeführt werden, um auf diese Weise eine Straftat auf frischer Tat festzustellen.

Beispiele:

- Es stehen fünf Autos vor einer Wohnung. Jedoch ist nur eine Person an dieser Adresse gemeldet.

- Die Polizeibeamten konnten beobachten, wie mehrere Personen eine Wohnung betreten. 

- Ein Nachbar benachrichtigt die Polizei, weil sein Nachbar eine große Weihnachtsfeier organisiert hat. 

- Durch das Fenster ist klar zu sehen, dass sich mehrere Leute versammelt haben. 

Schlussendlich bleibt es eine Ermessensfrage. Vorsicht ist geboten!

 

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